LESINA

Leistungen

  • 24/7 Service, 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Sie da!
Unsere Leistungen auf einen Blick
  • KFZ-Gutachten – Haftpflichtschäden
  • KFZ-Wertgutachten
  • Oldtimerbewertung
  • Lackschichtdickemessung
  • Bewertung Ihres Leasingfahrzeuges 
  • LKW-Gutachten
  • Feststellung der Wertminderung
  • Restwertermittlung
  • Rechnungsprüfung
  • Kaufberatung
  • Vermittlung von Rechtsbeistand
  • Vermittlung von Fachwerkstätten

Bei Haftpflichtschäden sollten Sie selbst tätig werden und einen KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Alle   anfallenden Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers, unser Service ist für Sie komplett kostenlos.

 Lassen Sie die Regulierung des Schadens nicht durch die Versicherung leiten. Dies kann sich zu Ihrem Nachteil   auswirken,  da der beauftragte Gutachter im Sinne der Versicherung handelt, und nicht in Ihrem.

 Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns jederzeit ganz unverbindlich an!

 Gerne erstellen wir auch ein Gutachten nach einem Kaskoschaden. Lassen Sie sich für das Gutachten und die Kosten   eine  Freigabe durch Ihre Kaskoversicherung geben. Bei Vorlage dieser Freigabe rechnen wir dann gerne direkt mit der   Versicherung ab. 

 Kleiner Tipp: Bei Kaskoschäden bis 1500 EUR kann ein Kurzgutachten erstellt werden. Wenn Sie das Ihrer Kasko   Versicherung   anbieten, werden Sie in aller Regel eine Kostenübernahmeerklärung bekommen.

 In der Regel werden im Fall eines Kaskoschadens nur die reinen Reparaturkosten ersetzt. Welche notwendigen   Reparaturen   auf den Unfall zurück zu führen sind, kann oft nur ein qualifizierter KFZ-Sachverständiger feststellen.   Kommen Sie auf uns zu –   auf unsere Einschätzung ist Verlass!

Ein professionell erstelltes Wertgutachten stellt den besonderen Wert eines Fahrzeuges fest. Aus diesem Grund ist es   besonders in folgenden Fällen empfehlenswert, sich ein Wertgutachten von einem Experten erstellen zu lassen:

  • beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeuges
  • zur Finanzierung eines gebrauchten Fahrzeuges durch die Bank
  • bei Erbschaften
  • bei Beendigung eines Leasingvertrages
  • zur Vorlage beim Finanzamt 

Laut BGB muss der Schaden am Fahrzeug reguliert werden und dies in einer Qualität, als hätte es den Unfall nicht gegeben (§249 Abs. 1 BGB). 

Wichtig beim Kfz Verkehrsunfall: 

Kontakt

24/7 telefonisch erreichbar

06190 802 16 24

Verfügbar Mo bis Sa 8:00-20:00 Uhr

WhatsApp 0172 9898677

Email info@sv-lesina.de

Standorte

Kfz-Sachverständigenbüro Lesina Offenbach


Frankfurter Straße 50, 63065 Offenbach am Main

Kfz-Sachverständigenbüro Lesina Frankfurt Süd


Oppenheimer Landtstraße 85, 60596 Frankfurt am Main

Kfz-Sachverständigenbüro Lesina Frankfurt


Leonardo-da-Vinci-Allee 32a, 60486 Frankfurt am Main

Kfz-Sachverständigenbüro Lesina


Eichendorffring 1, 65795 Hattersheim am Main